Häufige Fragen

Ab wann bin ich pflegebedürftig?

Ab wann bin ich pflegebedürftig?

Nach der gesetzlichen Definition in § 14 SGB XI sind pflegebedürftig die Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich mindestens für sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

 

Die Verrichtungen des täglichen Lebens werden in vier Gruppen unterteilt:

 

  • Körperpflege (waschen, duschen, baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm-/Blasenentleerung)
  • Ernährung (mundgerechte Zubereitung oder Aufnahme der Nahrung)
  • Mobilität (Aufstehen und zu-Bett-gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)
  • hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln u. Waschen der Wäsche und der Kleidung, Beheizen)

 

Die Pflegebedürftigkeit wird durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse nach einer einheitlichen Begutachtungsanleitung festgestellt. Dabei sollen - die Einwilligung des Pflegebedürftigen vorausgesetzt - ärztliche Atteste und die Pflegeanamnese der Pflegedienste und Pflegeheime herangezogen werden.

Darf ich das Pflegeheim für längere Zeit verlassen?

Darf ich das Pflegeheim für längere Zeit verlassen?

Sie können das Haus jederzeit für Besuche und Reisen verlassen. Es wird vom Pflegeheim ein bestimmter Betrag des Tagessatzes pro Urlaubstag zurückerstattet. Näheres erfahren Sie in der Verwaltung. Bitte unterrichten Sie stets das Pflegepersonal wenn Sie über Nacht fernbleiben.

Datenschutz?

Datenschutz?

Die Betreiber des Seniorenpflegeheim Sonnengarten nehmen den Schutz der privaten Daten ernst. Die besondere Beachtung der Privatsphäre bei der Verarbeitung persönlicher Daten ist ein wichtiges Anliegen.

 

Persönliche Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden in Form einer Bewohnerakte und im Pflegedokumentationssystem geführt. Selbstverständlich werden diese Daten und Informationen zu Ihrer Person vertraulich behandelt.

Gibt es eine Warteliste?

Gibt es eine Warteliste?

In den meisten Fällen gibt es eine Warteliste. Wir empfehlen eine unverbindliche Voranmeldung. Wir bemühen uns den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden und Sie nach unseren Möglichkeiten zu unterstützen und zu beraten.

Gibt es einen Friseur und Fußpflege?

Gibt es einen Friseur und Fußpflege?

Beide Angebote werden vom Haus organisiert. Frisör und Fußpflege kommen ins Haus. Diese Dienste muss der/die Bewohner/in selbst bezahlen.

Gibt es feste Besuchszeiten im Haus?

Gibt es feste Besuchszeiten im Haus?

Unser Haus steht zu den normalen Tageszeiten offen. Es gibt keine festgesetzten Besuchszeiten.

Was ist der Barbetrag?

Was ist der Barbetrag?

Jeder Bewohner kann bei uns ohne weitere Kosten ein Barbetragskonto führen und dieses von uns verwalten lassen.

 

Fremdleistungen die der Bewohner in Anspruch nimmt (z. B. Friseur, Fußpflege, Apotheke, sonstige Einkäufe) können mit dem hinterlegten Barbetrag bezahlt werden. Der Barbetrag wird in der Regel monatlich zusammen mit den Heimkosten eingezogen. Die Höhe des Barbetrages richtet sich individuell nach dem Bedarf des Bewohners. Der Bewohner oder Betreuer kann sich das Geld jederzeit auch auszahlen lassen.

 

Falls Sie trotz eigener Rente auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Bezirk Unterfranken monatlich einen sogenannten "Barbetrag zur persönlichen Verfügung".

Was ist der Heimbeirat

Was ist der Heimbeirat

Das Heimgesetz garantiert älteren Menschen sowie pflegebedürftigen oder behinderten volljährigen Mitbürgern, die in einem Heim leben, dass sie in Angelegenheiten des Heimbetriebes mitwirken dürfen. Hierrunter fallen auch die Maßnahmen, die der Sicherung der Qualität der Leistungen des Heimträgers dienen, sowie die Vereinbahrungen , die der Heimträger mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern über die einzelnen Leistungen des Heimes, deren Qualität und Preis trifft.

 

Der Heimbeirat ist die Interessenvertretung der Senioren im Altenheim bzw. Altenpflegeheim. Der Heimbeirat beteiligt sich an allen Angelegenheiten des Heimbetriebs. Der Heimbeirat wirkt an Vergütungsverhandlungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen mit.

 

Der Heimbeirat wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern eines SeniorenHeims gewählt.

Die Mehrheit der Mitglieder des Heimbeirat wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern eines SeniorenHeims gestellt.

Was ist der MDK?

Was ist der MDK?

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) stellt die Pflegebedürftigkeit nach einer einheitlichen Begutachtungsanleitung fest.

 

Der MDK führt Stichprobenprüfungen in den Räumen der Pflegeeinrichtungen durch. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob die durchgeführten Leistungen dem Bedarf des Pflegebedürftigen entsprechen und keine sogenannten Pflegefehler erfolgt sind.

Der Gesetzgeber gesteht dem MDK in großem Umfang Einsicht in die Pflegedokumentationsunterlagen der Pflegeheime zu. Ein Einverständnis des Bewohners ist dafür nicht erforderlich.

Was ist der Pflegesatz?

Was ist der Pflegesatz?

Der Pflegesatz einer Einrichtung entspricht den Heimkosten, die ein Heimbewohner für seine Unterbringung und Versorgung aufzubringen hat. Je nach Pflegestufe ist dieser unterschiedlich. Die Ermittlung des Pflegesatzes wird bestimmt durch die Vorgaben der Landespflegegesetze der Bundesländer. Er gliedert sich in drei Bestandteile:

 

  • Investitionskosten (IK)
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung (auch Hotelkosten genannt) (HK)
  • Pflegekosten (PK)

 

Der Investitionskostenanteil am Pflegesatz umfasst die Kosten für das Gebäude und entspricht dem Sinne nach den privaten Aufwendungen für die Wohnungsmiete. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung umfassen im Wesentlichen die Kosten für Essen und Reinigung (Sach- und Personalkosten). Die Pflegekosten umfassen die Sach- und die Personalkosten für die Pflege.

 

Die Pflegesätze in unserem Haus umfassen folgende Leistungen:

 

  • Investitionskosten (Haus, Möbel)
  • Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser)
  • Verpflegung
  • Allgemeine Betreuung und Beratung
  • Pflege bei vorübergehender Erkrankung
  • Dauernde Pflege (entsprechend der Pflegestufe)
  • Soziale Betreuung
  • Zimmerreinigung
  • Waschen von Leib-, Bett- und Tischwäsche (außer chemischer Wäschereinigung)
  • Monatliche Heimzeitung
  • Taschengeldverwaltung

Was ist die Heimaufsicht?

Was ist die Heimaufsicht?

Die Heimaufsicht ist die Behörde, die nach dem Heimgesetz Altenheime, Pflegeheime und Behindertenheime zum Schutz ihrer Bewohner zu überwachen hat. Sie ist landesrechtlich bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt, z.B. bei Landkreisen und kreisfreien Städten, Versorgungsämtern, Landesämtern für Soziales.

 

Die Heimaufsicht prüft jedes Heim grundsätzlich mindestens einmal im Jahr. Sie kann in größeren Abständen prüfen, wenn Zertifikate unabhängiger Sachverständiger vorliegen. Prüfungen können jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen.

 

Zur Verbesserung der Zusammenarbeit bilden Heimaufsicht, MDK, Pflegekassen und Sozialhilfeträger Arbeitsgemeinschaften, in denen sie ihre Arbeit soweit wie möglich miteinander abstimmen. Die Heimaufsicht hat deshalb mit dem medizinischen Dienst der Pflegekassen zusammen zu arbeiten.

 

Was ist die Pflegeversicherung?

Was ist die Pflegeversicherung?

Seit 1995 gibt es die Pflegeversicherung als eigenständigen Zweig der Sozialversicherung (SGB XI). Das Ziel des Versicherungsschutzes bei Pflegebedürftigkeit, wird bei gesetzlich Krankenversicherten über die unter dem Dach der gesetzlichen Krankenversicherung eingerichtete soziale Pflegeversicherung und bei privat Krankenversicherten dadurch gewährleistet, dass diese verpflichtet sind, einen privaten Pflegeversicherungsvertrag abzuschließen.

 

Ein großer Teil der Pflegekosten wird von der Pflegeversicherung übernommen. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass eine Pflegestufe vorliegt.

 

Die maximalen Leistungen der Pflegeversicherung betragen derzeit:

 

vollstationäre Pflege:

  • Stufe 1 : 1.023,00 €
  • Stufe 2 : 1.279,00 €
  • Stufe 3 : 1.510,00 €

 

häusliche Pflege duch Pflegedienst (Sachleistung):

  • Stufe 1: 440,00 €
  • Stufe 2: 1040,00 €
  • Stufe 3: 1.510,00 €

 

häusliche Pflege wird selbst erbracht (Pflegegeld):

  • Stufe 1: 225,00 €
  • Stufe 2: 430,00 €
  • Stufe 3: 665,00 €

Was ist Kurzzeitpflege?

Was ist Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege kommt meist in Betracht:

 

  • für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen im Krankenhaus
  • wenn die häusliche Pflege nicht oder nicht mehr ausreichend sichergestellt ist
  • für Zeiten der Krankheit, des Urlaubs oder einer sonstigen Verhinderung der Pflegeperson

 

Jeder Pflegebedürftige hat einen Anspruch auf Kostenübernahme einer vollstationären Pflegeleistung für 28 Tagen pro Kalenderjahr bis maximal 1.510,00 €, es sind nur die Tagessätze für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionen selbst zu entrichten.

Was ist Wohngeld?

Was ist Wohngeld?

Mit einem Wohngeld werden die gegenüber dem Pflegebedürftigen gesondert berechenbaren Investitionskosten (Miete) in vollstationären Pflegeheimen einkommensabhängig und bewohnerbezogen, teilweise auch vermögensabhängig bezuschusst.

Um diese Angelegenheiten zu klären, wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice (im Rathausfoyer) der Stadt Schweinfurt bzw. an Ihre zuständige Gemeinde.

Welche Pflegestufen gibt es?

Welche Pflegestufen gibt es?

Der § 15 des SGB XI sieht folgende Pflegestufen vor:

 

Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftige):

Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens 2 Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens 1mal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Im Schnitt 90 Minuten Pflegebedarf pro Tag, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

 

Pflegestufe II (Schwerstpflegebedürftigkeit):

Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 3mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Im Schnitt 3 Stunden Pflegebedarf pro Tag, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen.

 

Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit):

Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität rund um die Uhr, auch Nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Im Schnitt 5 Stunden Pflegebedarf pro Tag, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen.

Wer entscheidet über die Einnahme von Medikamenten?

Wer entscheidet über die Einnahme von Medikamenten?

1. Der vom Bewohner gewünschte Hausarzt verordnet die Medikamente. Die mit dem Pflegeheim kooperierende Apotheke liefert die Medikamente ans Haus. Das Pflegepersonal gibt die Medikamente nach Vorgabe des Arztes aus.

 

2. Der Bewohner entscheidet selbst über die Einnahme. Das Pflegepersonal dokumentiert sowohl die genommene als auch die abgelehnte Medikation. Sollte sich eine gesundheitlich Verschlechterung auf Grund der Verweigerung des Bewohners ergeben, wird das Pflegepersonal im Rahmen seiner Verantwortung ein Gespräch mit dem Arzt suchen.

Wer muss bei einem Aufenthalt im Seniorenpflegeheim für die Kosten aufkommen?

Wer muss bei einem Aufenthalt im Seniorenpflegeheim für die Kosten aufkommen?

Kann das Heimgesamtentgelt (Pflegesatz) mit eigenen Mitteln und mit den Mitteln aus der Pflegekasse nicht abgedeckt werden, so kommt unterstützende Leistung aus der Sozialhilfekasse hinzu. Einzelheiten sind mit dem zuständigen Sozialamt (Bezirk Unterfranken) abzuklären.

Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Sozialhilfe ist eine Zuzahlung gewährleistet, da wir Vertragspartner des Bezirk Unterfranken sind.

Wer sind die Zielgruppen einer stationären Pflegeeinrichtung?

Wer sind die Zielgruppen einer stationären Pflegeeinrichtung?

1. Hochbetagten Menschen, die nicht mehr alleine zurechtkommen und bei denen eine Unterstützung durch die Betreuung zu Hause nicht mehr ausreicht

 

2. chronisch kranke und/oder neurologisch erkrankte Personen (z.B. Multiple Sklerose), die ganztägig eine Betreuung benötigen

 

3. Menschen mit seniler Demenz vom Alzheimertyp

 

4. Auch rüstige Personen die sich früh genug einen Platz sichern wollen sind herzlich Willkommen

Wie ist die ärztliche Betreuung in Notfällen gesichert?

Wie ist die ärztliche Betreuung in Notfällen gesichert?

Die Diensthabenden praktischen Ärzte bzw. der Notarzt sind rund um die Uhr für unser Haus erreichbar.

Wie wird die ärztliche Versorgung sichergestellt wenn ich im Pflegeheim bin?

Wie wird die ärztliche Versorgung sichergestellt wenn ich im Pflegeheim bin?

Die ärztliche Versorgung wird durch die Hausärzte aus Schweinfurt sichergestellt. Es finden regelmäßige Visiten der Hausärzte statt.

Jeder Bewohner hat die Möglichkeit, seinen Arzt frei zu wählen.

Klären Sie bitte vorab mit Ihrem Hausarzt, ob dieser in unserer Pflegeeinrichtung Hausbesuche durchführt.

Vor allem Hausärzte mit längeren Anfahrtswegen werden in der Regel keine Hausbesuche bei uns in Schweinfurt durchführen.