Finanzierungsmöglichkeiten
A) Finanzierung für stationäre Langzeitpflege
1. Pflegeversicherung
Ein großer Teil der Kosten wird von der Pflegeversicherung übernommen. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass eine Einstufung in eine Pflegestufe vorliegt. Die Zuschüsse betragen:
- Stufe 1: 1.023,00 €
- Stufe 2: 1.279,00 €
- Stufe 3: 1.510,00 € *
2. Sozialhilfe
Kann das Heimgesamtentgelt mit den Mitteln aus der Pflegekasse nicht abgedeckt werden, so kommt unterstützende Leistung aus der Sozialhilfekasse hinzu. Einzelheiten sind mit dem zuständigen Sozialamt abzuklären.
Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Sozialhilfe ist eine Zuzahlung gewährleistet, da wir Vertragspartner des Bezirk Unterfranken sind.
3. Wohngeld
Mit einem Wohngeld werden die gegenüber dem Pflegebedürftigen gesondert berechenbaren Investitionskosten (Miete) in vollstationären Pflegeheimen einkommensabhängig und bewohnerbezogen, teilweise auch vermögensabhängig bezuschusst.
Um diese Angelegenheiten zu klären, wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice (im Rathausfoyer) der Stadt Schweinfurt bzw. an Ihre zuständige Gemeinde.
B) Finanzierung für stationäre Kurzzeitpflege
Bei der Kurzzeitpflege sind die Tagessätze für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionen selbst zu entrichten.
Der Anteil der Pflegebedingten Aufwendungen (siehe Pflegesätze) übernimmt die Pflegekasse. Die Pflegekassen bezuschussen max. 1510,00 €* für max. 28 Kalendertage pro Jahr.
Für weitere Fragen steht Ihnen auch gerne die Pflegekasse zur Verfügung, die stets der Krankenkasse angegliedert ist.
* 1.470,00 € ab 01.01.2008, 1.510,00 € ab 01.01.2010, 1.550,00 € ab 01.01.2012











